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Zweitfrüchte oder Zwischenfrüchte mit Nutzung anbauen?

LB Grafschaft Hoya e. V.

Die schlechten Erträge bei Grundfutter und Biogassubstraten sorgen immer noch für eine knappe bzw. nicht ausreichende Futterversorgung. Daher müssen auch bezüglich der Fruchtfolge und des Anbauplans die besten Strategien erarbeitet werden, um die Versorgung zu sichern. Da auch die derzeitige Ertragserwartung für Getreide an einigen Standorten niedrig ausfällt, wird jetzt darüber nachgedacht, das Getreide als GPS (Ganzpflanzensilage) zu nutzen und im Anschluss eine Zweitkultur anzubauen, die ebenfalls noch in diesem Jahr geerntet werden kann. Aber auch nach dem Getreidedrusch gibt es durchaus Möglichkeiten, eine beerntbare Zwischenfrucht anzubauen. Was ist dabei zu beachten und wann ist es lohnenswert?

Erntezeitpunkt von GPS-Getreide bestimmen
Auf einigen Betrieben wird über die Nutzung des Getreides als Ganzpflanzensilage nachgedacht. Zu bedenken ist, dass Getreide-GPS ein energiereiches, jedoch eiweißarmes Grundfutter ist. Um eine möglichst hohe Energiedichte zu erreichen, sollte der Kornanteil mindestens 50% betragen. Der optimale Erntezeitpunkt stellt einen Kompromiss zwischen möglichst hohen TM-Erträgen und nicht zu hohen TM-Gehalten dar. Dieser ist erreicht, wenn das Korn am Anfang der Teigreife ist (Fingernagel lässt sich nur noch leicht eindrücken). Die Blätter beginnen sich gerade leicht gelb zu verfärben. In der Regel liegt dieser Zeitpunkt ca. zwei bis drei Wochen vor dem Druschtermin.
In der Regel liegen die TS-Gehalte in der Milch- und Teigreife bei 30 – 35 %. Wird der Erntetermin verpasst und steigt der TS-Gehalt auf über 40 %, so ist aufgrund der Verholzung der Pflanze der Ligninanteil zu hoch. Dies verringert die Verdaulichkeit und Gasausbeute der Silage.
Gleichzeitig wird die Verdichtung erschwert und die Qualität sinkt.
Ist die GPS- Ernte erst kurzfristig geplant, sollte auf den letzten Pflanzenschutzeinsatz vor allem bei Nutzung für die Milchviehfütterung geachtet werden. Der Abstand zwischen letzter (Fungizid-) Maßnahme und Ernte sollte mindestens 35 Tage betragen.

Zweitfrüchte
Als kurzfristige Futterlösung für Biogasanlagen mit TM-Erträgen von ca. 6 t/ha bei früh räumender Vorfrucht hat sich in den vergangenen Jahren eine Sommergetreidemischung bzw. eine Mischung aus Sommergetreide mit Leguminosen bewährt. …. Bei Saatgutkosten von ca. 150 €/ha hat eine schnelle Bestandesetablierung oberste Priorität, um die Tageslängen im Juli noch in Ertrag umzuwandeln. Neben der Bodenbearbeitung spielt hier die Wasserversorgung der Fläche eine große Rolle. Sowohl für die Biogasanlage als auch für die Milchviehfütterung kommt als Zweitfrucht der Anbau von Ackergras in Frage. Beim Anbau von Ackergras sind Mischungen aus Deutschem Weidelgras und Welschem Weidelgras zu wählen, wenn auch eine Nutzung im folgenden Frühjahr angestrebt wird. Sollte die Nutzung nur in diesem Jahr erfolgen, ist eine Mischung aus Einjährigem Weidelgras und Welschem Weidelgras anzubauen.

Zwischenfrüchte mit Nutzung
Nach der Getreide- oder Rapsernte können Zwischenfrüchte mit Nutzung im Frühjahr (und Herbst) als Alternative zur Gründüngungszwischenfrucht angebaut werden. Zur Substratnutzung für Biogas eignet sich der Grünschnittroggen für eine Nutzung im Frühjahr. Es sind die bekannten Sorten Protector und Turbogreen zu empfehlen, da diese den höchsten Trockenmasseertrag bis zum Frühjahr erbringen. Aber Achtung: Grünschnittroggen zählt nicht als ökologische Vorrangfläche!
Ackergras hingegen kann – allerdings nur in Kombination mit Kleeanteil – als Ökologische Vorrangfläche genutzt werden. Das Ackergras darf dann einmalig nach dem 15.02. gedüngt und geerntet werden.

Was ist bezüglich der DüVO zu beachten?
Zweitfrüchte mit Nutzung haben grundsätzlich einen Düngebedarf, eine Düngebedarfsermittlung ist selbstverständlich erforderlich. Z.B. hat Ackergras mit Schnittnutzung vor Winter (dann nicht als ökologische Vorrangfläche) oder Sommergetreide als Zweitfrucht einen Düngebedarf von 80 kg/ha N. Grünroggen mit Ernte erst im folgenden Jahr hat keinen Düngebedarf im Herbst.

Grundsätzlich kann auch über eine Kooperation zwischen einem Ackerbau- und einem Futterbaubetrieb nachgedacht werden, wobei der Ackerbaubetrieb z.B. Ackergras als Zwischenfrucht für den Futterbaubetrieb anbaut. Dies kann für den Ackerbaubetrieb einen zusätzlichen Erlös sowie einen Düngebedarf im Sommer/ Herbst ergeben (Lagerkapazität Wirtschaftsdünger!). Natürlich ist aber auch hier zu beachten, dass im Herbst geerntetes Ackergras nicht als ökologische Vorrangfläche zählt. Daher ist es nur anzudenken, wenn im Ackerbaubetrieb auch Zwischenfruchtfläche ohne Greening-Verpflichtung frei ist. Andernfalls kann das Ackergras oder eine andere nutzbare Zwischenfrucht nur im Frühjahr geerntet werden. (Auszug aus dem Rundschreiben)

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