Die Aussaat der Zuckerrüben hat bereits begonnen. Sofern noch nicht erfolgt, sollte vor der Aussaat eine Beseitigung der Altverunkrautung durchgeführt werden. Wie in den Vorjahren ist der Einsatz von Glyphosat nur erlaubt, wenn keine anderen Maßnahmen zur Bekämpfung möglich sind und auch nur wenn eine Mulchoder Direktsaat folgt.
Wurde Senf als Zwischenfrucht angebaut, ist dieser nach den winterlichen Frösten mit Temperaturen bis etwa –10 °C in der Regel zuverlässig abgefroren. Beim Ölrettich hingegen bleibt die Wurzel häufig noch vital, auch wenn der oberirdische Spross bereits abgestorben ist. Insbesondere auf Flächen mit abgestorbener
Zwischenfrucht und nur geringem Aufkommen von Ausfallgetreide kann eine mechanische Beseitigung in vielen Fällen ausreichend sein.
Bei aktuellen Kosten von ca. 4,0 €/l Glyphosat ist jedoch häufig eine chemische Bekämpfung wirtschaftlicher als eine mechanische Bearbeitung. Bei stärkerer Altvergrasung oder auf Standorten mit schwer bekämpfbaren Ungräsern, wie Ackerfuchsschwanz oder Weidelgras, kann der Einsatz von Glyphosat eine
sinnvolle Alternative darstellen. Gleiches gilt bei einem hohen Besatz mit großblättrigen Unkräutern.
Soll Ölrettich bekämpft werden, muss dieser zunächst wieder neue Blätter gebildet haben. Die Zugabe von 3–5 kg/ha SSA kann die Wirkung des Herbizids insbesondere bei hartem Wasser verbessern.
Auszug aus dem Rundschreiben.
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17.03.2026