Anlagenregister für Biogasanlagen der unteren Klasse gemäß §8a 12. BImSchV - Öffentlichkeitsinformation gemäß 12. BImSchV

Laut § 8a 12. BImSchV muss der Betreiber der Öffentlichkeit die Angaben nach Anhang V Teil 1 ständig zugänglich machen.

Hier können Sie Ihrer Pflicht zur Veröffentlichung nachkommen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die hier eingestellten Informationen zu den jeweiligen Anlagen von den Anlagenbetreibern selbst bereitgestellt werden. Diese sind für die zur Verfügung gestellten Informationen, deren Korrektheit, Vollständigkeit und Aktualität selbst verantwortlich. Eine ständige Überprüfung durch den Seitenbetreiber findet nicht statt. Bitte melden Sie Verstöße an folgende E-Mail-Adresse: ag@landberatung.de

Sie möchten auch gerne in die Liste aufgenommen werden? Melden Sie sich gerne unter ag@landberatung.de oder rufen Sie uns an unter 0511 80 60 76 40.

Preis: 39 € zzgl. MwSt. pro Veröffentlichung und Jahr