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Dokumentation

Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht für verschiedene Bereiche. Sie kennen es doch, oder?

In jedem Bereich der Landwirtschaft bestehen Dokumentationspflichten, sowie Auflagen, die Sie erfüllen müssen und das auch noch innerhalb vorgegebener Zeiträume. Immer wieder neue Auflagen und die Arbeit wird auch nicht weniger. Da kann schnell eine Auflage oder eine Pflicht in Vergessenheit geraten. Auch die ständigen Anpassungen der Düngeverordnung erleichtert nicht die Dokumentation. Hierbei können wir Sie gerne unterstützen!

Als Spezialisten für alle Verordnungen bilden wir uns ständig weiter und kennen alle modernen Methoden, diese schnell und praktisch umzusetzen.

Was Landwirte beachten müssen, erfahren Sie in unseren Fachartikeln bzw. von den Beraterinnen und Beratern Ihres Beratungsringes.

Auflagen

Anhand der aktuellen Vorgaben können wir Ihnen die Düngebedarfsermittlung, Stoffstrombilanz, Betriebsobergrenze (170 kg N), sowie den Lagerraum und -zeit berechnen, Ackerschlagkartei, die Anlage 5 Nährstoffeinsatz und vieles mehr erstellen.

Sprechen Sie uns an oder Sie finden hier weitere Infos zu näon – Nährstoffmanager online.

Der jährliche Agrarantrag (ANDI) kann auch durch uns bearbeitet und fertiggestellt werden.

Des Weiteren unterstützen wir bei der Meldung von Wirtschaftsdüngern.

Planung

Mit guter und vorausschauender Planung bleiben landwirtschaftliche Betriebe in Niedersachsen auch in Zukunft wettbewerbsfähig. Auf dieser Basis kann jede Veränderung flexibel gehandhabt und jedes Problem erfolgreich gelöst werden. Die Mitarbeiter bei der Landberatung sind Spezialisten in der vorausschauenden Betriebsplanung. Fragen Sie ihren Berater vor Ort.

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