Meldung Betriebsübergaben / Neugründungen

Betriebsübergaben/Gesellschaftsgründungen finden häufig am 1.7. zum Wechsel des Wirtschaftsjahres statt.

 

Folgende Institutionen sind zu unterrichten und ggf. die neue Bankverbindung mitzuteilen. Steuerliche Fragen sollten vorher mit dem Steuerberater geklärt werden.

  • LWK: Beantragung einer neuen Betriebsnummer (Formulare bei uns erhältlich), Vorlage von Pacht-, Übergabe-, Wirtschaftsüberlassungs- oder Gesellschaftsverträgen, Übernahme von AUM-Verpflichtungen (Bewirtschafterwechsel Anlage 7a), Registrierung als Inverkehrbringer von Wirtschaftsdünger (ab 200 t) gemäß § 4 der Verbringensverordnung
    • VIT: Ummeldung des Tierbestandes
    • LAVES: Änderungsanzeige/Registrierung als Lebens-/Futtermittelproduzent
    • Steuerberater/in, der u.a. die Anmeldung des neuen Betriebes beim Finanzamt durchführt. Es werden neue Steuernummern vergeben.
    • Landkreis/Veterinäramt: Meldung als Lebensmittelhersteller.

 

  • Agrardieselrückerstattung: Neuantragsteller müssen das Formular 1140 (ausführlicher Antrag) verwenden und alle Kauf-/Verbrauchsbelege einreichen. Zusätzlich sind Übergabe-/Gesellschaftsvertrag, Steuernummer bzw. Anmeldung Finanzamt (s.o.) und ein Flächennachweis einzureichen.

 

  • Verpächter: Denken Sie bitte daran, den Verpächter unverzüglich über die Betriebsübergabe zu informieren und ggf. neue Pachtverträge abzuschließen (bei Versäumnis evtl. Kündigungsrecht des Verpächters)
    • Banken
    • Berufsgenossenschaft und Sozialversicherungsträger
    • Zertifizierungsstellen (z.B. für QS, Ökokontrollstellen)
    • Versicherungen: Evtl. Nutzung des Sonderkündigungsrechts prüfen.
    • Alle Handelspartner: Genossenschaften, Zuckerfabrik, Stärkefabrik, Landhandel, Viehhändler etc.
    • Beratungsring, Maschinenring, Landvolk, Wasserschutzzusatzberater, andere Verbände
    • Sonstige Unternehmen, an denen Beteiligungen bestehen.

 

Autor: Landberatung Lüneburg e.V.

13.06.2024