Neuerungen beim eAU-Verfahren ab dem 01.01.2025

Seit 2023 erfolgt die Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit in der Regel digital über das Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Obwohl dieses Verfahren das Abrufen der Daten über die Entgeltabrechnungs- oder Zeiterfassungssoftwaren vereinfachen sollen, bestehen für den Arbeitgeber nach wie vor einige Probleme.

Zum 01.01.2025 wird das eAU-Verfahren weiterentwickelt. Es stehen folgende Neuerungen an:

• Rückmeldung bei tatsächlichen Krankenhausentlassungen

• Vorsorge- und Rehazeiten werden in das eAU-Verfahren integriert

• Die Art und Dauer der Abwesenheit bei einer Arbeitsunfähigkeit wird detaillierter übermittelt

▪ Besondere Fallgestaltungen, wie die teilstationäre Behandlung oder weitergeleitete Informationen einer anderen Krankenkasse, werden dargestellt. Hierdurch sollen Rückmeldungen über fehlende AU-Nachweise verringert werden

• Wenn Unstimmigkeiten zwischen ärztlicher Praxis und der Krankenkasse geklärt sind, erhält der Arbeitgeber mittels eines neuen Rückmeldegrunds eine Information dazu.

• Liegen andere Nachweise für die Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse vor, die nicht über das
eAU-Verfahren übermittelt werden können, erhält der Arbeitgeber dazu Informationen.

Autor: Arbeitgeberverband Agrar, Genossenschaften, Ernährung Niedersachsen e.V.

16.10.2024