Auch im Antragsjahr 2026 ist es für Antragsteller verpflichtend, Fotobelege hinsichtlich der landwirtschaftlichen Mindesttätigkeiten auf DGL und, wenn notwendig, der landwirtschaftlichen Mindesttätigkeit auf Brachen einzureichen. Gehen keine Fotos ein, gilt die Auflage als nicht bestätigt. Auch für die Ökoregel 5 und die Agrarumweltmaßnahme GN5 (Kennarten auf DGL) ist der Nachweis von Kennarten mit Fotos verpflichtend. Bitte überprüfen Sie auch unabhängig von E-Mailbenachrichtigungen jetzt nochmals in FANi, ob offene Fotobelegaufträge vorliegen. Auch wenn Sie keine E-Mailbenachrichtigung erhalten haben, bleibt das Einreichen der Fotobelege in den festgelegten Aufträgen verpflichtend. Vorher unbedingt eine Synchronisation (Datenaustausch starten) durchführen, damit die Aufträge aktualisiert werden.
Noch vorliegende Aufträge sollten jetzt zügig abgearbeitet werden.
02.11.2026