Bodenproben aktualisieren

Nach der Düngeverordnung müssen für jeden Schlag ab 1 ha Größe mindestens alle 6 Jahre Bodenproben zur Bestimmung der Phosphorversorgung entnommen werden. Diese Vorgabe ist im Rahmen von düngerechtlichen Prüfungen prämienrelevant. Zur Optimierung der Düngung ist eine Probenahme einmal in der Fruchtfolge vor dem Anbau der Blattfrucht (alle 3-4 Jahre) sinnvoll. Das gilt besonders für schwächer versorgte Böden und neu hinzu gekommene Flächen.

Nach der Ernte ist ein guter Zeitpunkt, um fehlende oder zu alte Proben zu ziehen. Die Probenahme muss vor einer Düngung erfolgen. Die Probentüten sollten mindestens mit dem Betriebsnamen und der laufenden Nummer beschriftet werden. Auf den Begleitlisten sollten idealerweise der Schlagname und die Schlagnummer aus dem Agrarantrag (ANDI/ELAN) verwendet werden. Das erleichtert die Zuordnung in der nächsten Düngebedarfsermittlung und auch bei düngerechtlichen Betriebskontrollen.

 

09.07.2025

Landberatung Schaumburg e.V.