Maßnahmen in Zwischenfruchtbeständen

Zwischenfrüchte sollten mit Beginn der Vollblüte nicht ungestört weiterwachsen, um eine Samenbildung und damit ein Auftreten der Zwischenfrucht als Unkraut in den Folgekulturen zu vermeiden. Vor allem nach milden Wintern ohne vollständiges Abfrieren der Zwischenfrucht kann zudem ein hoher Pflanzenbestand im Frühjahr Probleme bei einer beabsichtigten Mulchsaat der Folgekultur, v.a. bei Zuckerrüben, bereiten. Vor allem in Gebieten mit Glyphosat-Verbot (Wasserschutzgebiete) ist die Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten (s.u.) mit Schlägeln und
Bodenbearbeitung häufig notwendig. Grundsätzlich sollte eine Zwischenfrucht so lange wie möglich erhalten bleiben, damit sie ihren vielfältigen Aufgaben auch erfüllen kann.

Ohne Glyphosat-Verbot können wenig üppige und nicht blühende Zwischenfruchtbestände ohne weitere Bearbeitung im Herbst bleiben. Sehr gut entwickelte, hohe Bestände mit deutlicher Blüte sollten je nach technischer, witterungsbedingter und rechtlicher Machbarkeit mit Walze, Mulcher, etc. bearbeitet werden. Der Einsatz einer Acker-Walze (z.B. Cambridgewalze) eignet sich nur bei Frost sehr gut, da die Stängel dann zersplittern. Aktuell sollten jedoch aktive Werkzeuge (Schlägler) eingesetzt werden.

 

 

Welche Walzen arbeiten ohne Bodeneingriff: Cambridge-Walze, Prismen-Walze, Glattwalze
Walzen mit Bodeneingriff: Messer-Walze, Zünslerschreck

 

22.10.2026

Landberatung e.V. Fallingbostel