Saisonarbeit

Ab 2026 dürfen Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft bis zu 90 Tage (statt bisher 70 Tage) sozialversicherungsfrei beschäftigt werden. 

Laut Gesetzentwurf sollen die Zeitgrenzen für Saisonarbeitskräfte in landwirtschaftlichen Betrieben ausgeweitet werden: Eine kurzfristige Beschäftigung liegt dann auch noch vor, wenn sie auf 15 Wochen oder 90 Arbeitstage befristet ist. Dafür soll § 8 Nr. 2 SGB IV entsprechend geändert werden.

Die neue Regelung ist nicht unumstritten.

 

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18.12.2025

Landwirtschaftskammer Niedersachsen