In unserem landwirtschaftlich geprägten Gebiet gibt es nicht nur bei einem länger anhaltenden und großflächigen Stromausfall (Blackout) besondere Herausforderungen. Technologisierung und Digitalisierung sind auf eine funktionierende Stromversorgung angewiesen – das gilt ganz besonders aber auch für unsere tierhaltenden Betriebe. Die Lüftungssysteme, das automatische Melken und Füttern, die Futterautomaten und die generelle Wasserversorgung müssen bei einem Stromausfall im Sinne des Tierwohls aufrechterhalten werden. Mit gezielten Vorsorgemaßnahmen können jedoch die Auswirkungen minimiert und den Tierschutz sicherstellen.
Die Tierschutz-Nutztierverordnung (TierSchNutztV) verpflichtet Tierhalter, ein Notstromaggregat bereitzustellen, wenn bei einem Stromausfall die Versorgung der Tiere nicht gewährleistet ist. In elektrisch belüfteten Ställen muss zudem eine Ersatzvorrichtung für den ausreichenden Luftaustausch vorhanden sein. Die vorgeschriebenen Alarmanlagen sind bei einem Stromausfall eventuell nicht funktionsfähig.
Handlungsempfehlungen zur Vorbereitung nutztierhaltender Betriebe auf einen Blackout sind in einer Broschüre zusammengefasst und unter www.tiho-hannover.de einzusehen.
Autor: Stader Beratungsringe e.V.
23.07.2026