Neue Regeln für die Rattenbekämpfung
Zum 1. Juli 2026 wird die sogenannte befallsunabhängige Dauerbeköderung (BUD) mit Rattengift verboten. Gemeint ist das dauerhafte, vorsorgliche Auslegen von Giftködern an möglichen Einfallstoren wie Silagen, Selbstmischern oder Futterlagern – bislang auf vielen Betrieben gängige Praxis zur Rattenbekämpfung. Grundlage der Neuregelung ist die EU-Biozidverordnung.
Was ändert sich konkret?
Giftköder mit gerinnungshemmenden Wirkstoffen (Antikoagulanzien) dürfen künftig nur noch ausgelegt werden, wenn ein Befall tatsächlich nachgewiesen und dokumentiert ist – ein rein vorbeugendes Auslegen ist dann nicht mehr zulässig. Zudem entfällt die bisherige Ausnahmeregelung, wonach Landwirte Rodentizide allein mit ihrem Pflanzenschutz-Sachkundenachweis erwerben und einsetzen durften.
Sachkundenachweis: Übergangsfrist bis 2030
Für den Einsatz der Mittel ist künftig ein eigener Sachkundenachweis für Rodentizide erforderlich, der über einen behördlich anerkannten Lehrgang mit Prüfung erworben wird. Der Bundesrat hat die Übergangsfrist hierfür überraschend von ursprünglich 2027 auf den 28. Juli 2030 verlängert, da die Schulung der großen Zahl betroffener Betriebe bis zum ursprünglichen Termin nicht zu bewältigen war. Bis dahin können Landwirte ihren vorhandenen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis weiter nutzen: Die Agrarministerkonferenz hat sich am 20. März 2026 dafür ausgesprochen, diesen für land-, forst- und gartenbauliche Betriebe anzuerkennen, ergänzt um themenspezifische Zusatzmodule.
Politischer Hintergrund
Die Neuregelung ist unter Verbänden umstritten: Tierschutzbund und Umweltbundesamt begrüßen die Einschränkung, während Teile der Agrar- und Ernährungswirtschaft vor einer Zunahme von Rattenplagen und Hygienerisiken in Futter- und Lebensmittelbetrieben warnen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat sich nach eigenen Angaben für eine praxisnahe Umsetzung eingesetzt, konkrete Ausführungsbestimmungen stehen aber weiterhin aus.
Unsere Empfehlung
Prüfen Sie, ob auf Ihrem Betrieb bislang eine vorsorgliche Dauerbeköderung eingesetzt wird, und stellen Sie sich rechtzeitig auf die befallsabhängige Anwendung mit entsprechender Dokumentation um. Informieren Sie sich außerdem über Alternativen zur Prävention, etwa bauliche Schadnagerabwehr oder digitale Köder- und Fallenüberwachung. Bei Fragen zur Umsetzung auf Ihrem Betrieb sprechen Sie mit Ihrem Berater vor Ort.
Autor: LU Harburg e. V.
29.07.2026