Neue Pflicht zur Biosicherheits-Risikobewertung
Zum 1. Juli 2026 trat im QS-System eine Neuerung in Kraft, die alle QS- zertifizierten Betriebe mit Rinder- oder Schweinehaltung betrifft. Bei Nichteinhaltung droht der Verlust der Lieferberechtigung – daher lohnt sich ein rechtzeitiger Blick auf die eigenen Unterlagen.
Biosicherheits-Risikobewertung (ab 1. Juli 2026)
Jeder rinder- oder schweinehaltende QS-Betrieb muss künftig nachweisen können, dass er das Seucheneintragsrisiko für seinen Standort bewertet hat. Ab 1. Juli wird dies im Audit überprüft. Als Nachweis anerkannt werden zum Beispiel die Risikoampel der Universität Vechta oder ein anderes behördlich anerkanntes Konzept, etwa das Niedersächsische Biosicherheitskonzept Rind. Schweinehalter können zusätzlich den Hygieneplan zum Schutz vor biologischen Gefahren (im Zusammenhang mit der ASP-Statusuntersuchung) oder bei Sauenhaltung die BayPHV-Teilnahmebescheinigung als Nachweis nutzen. Wer die Bewertung bereits 2025 über eine Risikoampel oder ein behördliches Konzept durchgeführt hat, muss dies nicht erneut vorlegen.
Unsere Empfehlung
Prüfen Sie rechtzeitig, ob für Ihren Betrieb eine aktuelle Biosicherheits-Risikobewertung vorliegt, und wählen Sie das für Sie passende Nachweiskonzept. Bei Fragen zur Umsetzung sprechen Sie mit Ihrem Berater vor Ort.
Die Risikoampel der Universität Vechta ist unter folgendem Link zu erreichen:
https://risikoampel.uni-vechta.de/
Autor: LU Harburg e. V.
29.07.2026