Hinweis Änderungsanträge – Überprüfungsmöglichkeiten Schlaginfoportal

Bis zum 30.09.2026 können noch Änderungsanträge zum Agrarantrag gestellt werden. Folgende Bereiche sollten nochmal geprüft werden und ggf. noch bis zur Frist geändert werden:

  • Flächenüberlappungen korrigieren
  • Rücknahme von nicht einhaltbaren ÖR-Maßnahmen (z. B. ÖR 5 – Nachweis von 4 Kennarten auf Grünland).
  • Änderung der Kultur oder Flächenabgänge

Hinweis Schlaginfoportal Niedersachsen

Das Schlaginfoportal Niedersachsen bietet die Möglichkeit im Laufe des Jahres die Ergebnisse des Area Monitoring System (AMS) einzusehen. Flächen, bei denen Geometrieänderungen bzw. Nutzcodeänderungen vorgenommen worden sind, werden im Schlaginfoportal bzw. im ANDI-Programm farblich markiert.

Der folgende Link führt Sie zum Schlaginfoportal Niedersachsen:

https://sla.niedersachsen.de/agrarfoerderung/schlaginfo/

Besonders Betrieben, die die ÖR 5 Maßnahme (Nachweis von 4 Kennarten auf Grünland) beantragt haben, empfehlen wir sich bis 30.09. im Schlaginfoportal oder in ANDI anzumelden und die entsprechenden Flächen zu kontrollieren.

Auszug aus dem Rundschreiben

Autor: Landberatung Rotenburg e. V.

06.08.2026