Kein neues Dauergrünland entstehen lassen

Der Bundesrat hat der neuen Stichtagsregelung für die Bewertung des Grünlandstatus zugestimmt. Dadurch sollen künftig alle Flächen, die zum 01.01.2026 Ackerland waren auch dauerhaft Ackerland bleiben, unabhängig davon, ob sie alle 5 Jahre gepflügt werden.
Aber Achtung: Diese Erleichterung betrifft nur das Förderrecht!

Neben dem Förderrecht sind immer auch die Regelungen des Naturschutzgesetzes zu beachten. Laut Niedersächsischen Naturschutzgesetz ist eine Fläche, die seit mindestens 5 Jahren nicht Bestandteil der Fruchtfolge ist und seit mindestens 5 Jahren nicht gepflügt worden ist, Grünland. Weiterhin ist geregelt, dass als Grünland genutzte Flächen in bestimmten Regionen nicht ohne Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde umgebrochen werden dürfen. Eine Genehmigung wird für die folgenden Bereiche benötigt: an stark erosionsgefährdeten Hängen, auf Flächen in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten. Zudem haben wir mehrere Praxisbeispiele, wo bereits nach den bisherigen Regelungen förderrechtlich ein ersatzloser Umbruch von nach 2015 entstandenen Dauergrünland möglich wäre, wenn die Untere Naturschutzbehörde dem zustimmen würde. Diese Zustimmung wurde aber mit dem allgemeinen Verweis auf das Naturschutzgesetzt versagt.

Wer sich nicht von der Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörden abhängig machen will, sollte weiterhin erst gar kein neues Dauergrünland entstehen lassen und somit Ackergras nach 5 Jahren umbrechen. Das betrifft im Betriebsprämienantrag 2026 Flächen mit dem Flächenstatus pDGL 5 (siehe Grundinformation zum Schlag – Spalte 9), die bis spätestens 15.05.2027 gepflügt und gleich mit Ackergras neu eingesät oder mit einer Ackerkultur (Getreide, Mais, …) bestellt werden sollten. Wer die Fläche wieder mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen anlegen möchte, sollte spätestens einen Monat nach dem Umpflügen bei der Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer den Umbruch mit einer „Pflugerklärung“ anzeigen (siehe auch www.lwk-niedersachsen.de Webcode: 01041376).

 

10.08.2026

Landberatung Schaumburg e.V.