Photovoltaik 2026 – Für landwirtschaftliche Betriebe jetzt noch investieren?

Die Bundesregierung plant mit dem EEG 2027 eine grundlegende Neuausrichtung der Förderung von Photovoltaikanlagen. Künftig sollen die Fördermechanismen für neue Anlagen stärker an den Anforderungen des Strommarktes und der Netze ausgerichtet werden. Vor allem bei
kleineren Dachanlagen soll die bisherige feste Einspeisevergütung schrittweise durch neue Vermarktungsmodelle ersetzt werden.

Nach derzeitigem Stand soll das neue EEG zum 01.01.2027 in Kraft treten. Da sich das Gesetz noch im parlamentarischen Verfahren befindet, können sich einzelne Regelungen allerdings noch ändern.

 

Warum eine Inbetriebnahme noch 2026 sinnvoll sein kann

Für landwirtschaftliche Betriebe kann es sinnvoll sein, eine geplante Photovoltaikanlage noch im Jahr 2026 in Betrieb zu nehmen. Nach den derzeit geltenden Vorschriften gilt für Anlagen grundsätzlich Bestandsschutz.

Das bedeutet:
• Die Förderbedingungen zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme bleiben bestehen.
• Spätere Änderungen des EEG wirken sich auf diese Anlagen grundsätzlich nicht aus.

 

Eigenverbrauch gewinnt an Bedeutung

Unabhängig von der Einspeisevergütung hat sich die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen in der Landwirtschaft in den vergangenen Jahren verändert. Während früher häufig die Einspeisung des erzeugten Stroms im Mittelpunkt stand, spielt heute der Eigenverbrauch eine immer größere Rolle.

Viele landwirtschaftliche Betriebe haben einen hohen Strombedarf, beispielsweise durch:

• Melkroboter
• Kühlanlagen
• Lüftungstechnik
• Fütterungsanlagen
• Werkstätten
• Getreidetrocknung

Jede Kilowattstunde Strom, die selbst erzeugt und direkt im Betrieb genutzt wird, ersetzt teuren Netzstrom und verbessert damit die Wirtschaftlichkeit der Investition.

 

Empfehlung für die Anlagenplanung

Vor diesem Hintergrund sollte die Auslegung einer Photovoltaikanlage künftig stärker am betrieblichen Eigenstrombedarf orientiert werden.
Ergänzend kann geprüft werden, ob

• Batteriespeicher und
• eine intelligente Steuerung größerer Stromverbraucher

den Eigenverbrauch weiter erhöhen.

 

Fazit

Trotz der geplanten Änderungen im EEG 2027 bleibt Photovoltaik für viele landwirtschaftliche Betriebe eine wirtschaftlich interessante Investition.

Wer bereits konkrete Planungen verfolgt, sollte prüfen, ob eine Inbetriebnahme noch im Jahr 2026 möglich ist. So können:

• die derzeit geltenden Förderbedingungen gesichert und
• gleichzeitig die Stromkosten des Betriebes langfristig gesenkt werden.

 

 

12.08.2026

Landwirtschaftliche Unternehmensberatung Harburg e.V.