Neue Stichtagsregelung zur Entstehung von Dauergrünland – Frist: 30.09.2026

Im Rahmen der Einführung dieser Regelung sollen alle Antragsteller von der LWK informiert werden und der neuen Regelung für Einzelflächen widersprechen können.

Was ändert sich?
Jede Fläche, die am 01.01.2026 Ackerstatus hatte, bleibt förderrechtlich dauerhaft Ackerland – auch wenn dort künftig mehr als fünf Jahre Ackergras ohne Pflügen angebaut wird. Die bisherige automatische
Umwandlung zu Dauergrünland nach fünf Jahren entfällt förderrechtlich.
Aber Achtung: naturschutzrechtlich entsteht weiterhin DGL nach 5 Jahren ohne Pflügen. Wer das vermeiden will, sollte trotz Wegfall der förderrechtlichen Pflicht alle 5 Jahre pflügen.

Regelfall: keine Handlung nötig. Soll die neue Regelung für Ihre Flächen gelten, müssen Sie nichts tun. Die Stichtagsregelung greift automatisch ab 01.10.2026.

Ausnahme: Opt-out bis 30.09.2026. Wer für einzelne Flächen am bisherigen System (automatisches Dauergrünland nach 5 Jahren) festhalten will, muss aktiv eine schriftliche Erklärung dazu abgeben. Die Entscheidung ist einmalig, unwiderruflich und bindet auch künftige Bewirtschafter.
Opt-out kann relevant sein bei:
• Teilnahme an AUKM mit DGL-Voraussetzung (z. B. AN 3)
• Kompensationsflächen, auf denen Dauergrünland entstehen soll
• geplanter DGL-Entstehung, um später an einer DGL-Ökoregelung oder AUKM teilzunehmen (z. B. bei Status pDGL3)

Weitere wichtige Punkte:
• Ersatzdauergrünland (NC 444) bleibt auf Stichtagsflächen möglich.
• Flächen, die bereits 2025 den Status pDGL 5 hatten, sind 2026 im 6. Zähljahr. Wenn dort kein Umbruch mit Pflugerklärung bis spätestens 15. Mai 2026 erfolgt ist, ist bereits ein DGL-Status entstanden.
• Bei Pachtflächen entscheidet der Bewirtschafter. Da die Wahl auch künftige Pächter und die Verpächter bindet, empfiehlt sich eine vorherige Abstimmung mit dem Verpächter.

Ablauf in Niedersachsen
Ab 17.08.2026 informiert die LWK Niedersachsen per E-Mail alle betroffenen Betriebe inkl. Rückmeldebogen. Für Opt-out: Bogen ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben, bis 30.09.2026 postalisch, per E-Mail (Scan) oder via ANDI-Upload einreichen. Ohne Opt-out-Wunsch: keine Reaktion nötig.

Ablauf in Nordrhein-Westfalen
Alle Antragssteller wurden bereits über eine Nachricht im Antragssteller-Postfach in ELAN informiert. Die Opt-out ist ausschließlich online, über ELAN (neue Version anlegen, Spalte „Opt-out“
→ „anmelden“, speichern und Antrag neu einreichen), bis zum 30.09.2026 einzureichen. Ohne Opt-out-Wunsch: keine Reaktion nötig.

 

17.08.2026

Landberatung Schaumburg e.V.