Aufgrund der unverändert schwierigen Marktsituation im Ackerbau mit schwachen Erzeugerpreisen und hohen Herstellungskosten steigt das Interesse an der Ökoregelung 2 „Anbau vielfältiger Kulturen“. Nachfolgend sind noch einmal die wichtigsten Vorgaben und Möglichkeiten aufgeführt.
- Für die Ökoregelung ÖR2 entscheidet sich ein Agrarantragsteller zum 15.05. (bis 31.05. mit Fristsanktion) des jeweiligen Jahres immer wieder neu.
- Die Ausgangsbasis für das Programm ist das gesamte Ackerland des Betriebes inkl. zugehöriger Landschaftselemente abzüglich brachliegendes Land (z.B. Stilllegung, Brache, Blühstreifen) und Dauerkulturen (z.B. Spargel).
- Die Förderung beträgt 60 €/ha für die Ausgangsbasis (s.o.).
- Maßgeblich sind die Hauptkulturen in dem jeweiligen Jahr, d.h. die Kultur, die zwischen dem 01.06. und 15.07. am längsten auf der jeweiligen Fläche steht. Ernte oder Beseitigung ohne Neuansaat in dem Zeitraum sind unschädlich.
- Es müssen mindestens fünf Kulturen angebaut werden.
- Jede Kultur muss mindestens 10 % und maximal 30 % der Ausgangsbasis (s.o.) ausmachen.
- Es müssen mindestens 10 % Leguminosen angebaut werden.
- Der Getreideanteil darf maximal 66 % betragen.
- Werden mehr als fünf Kulturen angebaut, könne mehrere Kulturen so addiert werden, dass mindestens fünfmal größer gleich 10 % gebildet werden können.
- Die Art der Leguminose (Erbsen, Bohnen, Klee, etc.) spielt keine Rolle.
- Eine Ernteverpflichtung besteht nicht.
- Sommer- und Winterungen einer Art sind unterschiedliche Kulturen.
- Mischkulturen zählen entsprechend der Codierung als Kultur.
- Im Verzeichnis der Nutzungscodes in den Hinweisen zum Antragsverfahren (Link Dokumente ANDI) können die jeweiligen Kulturen mit ihrer Einstufung nachgesehen werden.
Folgende Fallstricke können bei der Antragstellung auftreten:
- Die Codierungen für Gras oder andere Grünfutterpflanzen können zwar Leguminosen enthalten aber dennoch nicht als Leguminose im Sinne der ÖR2 zählen.
- Schlecht entwickelte oder stark verunkrautete Schläge, oder Mischkulturen werden durch den Satelliten für die Kulturbestätigung nicht oder sehr leicht falsch erkannt, so dass FANI-Aufträge folgen und die festgestellte Kultur im ANDI kontrolliert werden sollte.
- Mischkulturen aus Leguminosen und Nichtleguminosen bergen das Anbaurisiko, dass sich die Leguminose nicht so wie erforderlich durchsetzt.
- Kurzfristige Änderungen im Anbauplan müssen auf die Folgen für die Beantragung der ÖR2 überprüft werden.
- Ausreichend Puffer lassen für Änderungen in der Flächengröße durch Neudigitalisierung, Flächenkontrolle, Flächenabgang durch Bebauung o.ä.
- Der Umfang der Kompromisse zum Einhalten der Anbaugrenzen muss überschaubar bleiben, um die gewonnene Prämie nicht an anderer Stelle zu verlieren.
Die Auswahl der Leguminosen richtet sich nach der möglichen Nutzung (Drusch, GPS, Gründüngung), dem Standort (Bodengüte, Unkrautdruck, Fruchtfolge) und den Anbau- und Erntekosten (Saatgut, Düngung, PS, AEK).
Eine weitere mögliche Kombination der Förderung kann die Ökoregelung 6 (Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel) bieten. Die Förderung beträgt
- 150 €/ha für grobkörnige Leguminosen wie Erbsen, Bohnen, Wicken, Lupinen, Linsen und
- 50 €/ha für kleinkörnige Leguminosen wie Klee, Luzerne, Serradella und Esparsette.
Dafür dürfen zwischen dem 01.01. und 31.08. (grobkörnige L.) oder 15.11. (kleinkörnige L., 31.08. bei Vorbereitung einer Folgekultur) keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel angewendet werden.
Es bieten sich somit viele Möglichkeiten für die Gestaltung des Anbaus der Leguminosen:
- Anbau von grobkörnigen Leguminosen inkl. Einsatz von Dünge- und PSM und ggf. Beregnung mit dem Ziel hohe Erträge zu generieren.
- Extensiver Anbau von grobkörnigen Leguminosen auf schwachen Standorten mit oder ohne Ernte je nach Jahr.
- Anbau von kleinkörnigen Leguminosen zur Futternutzung und ggf. mehrjährigem Anbau.
- Anbau eines Gemenges aus Getreide und Leguminosen zum Drusch oder als GPS.
- Anbau von Leguminosen (Aussaat bis 23.06. s.o. Hauptkultur) nach früh räumenden Früchten (z.B. GPS) zur Gründüngung oder Futternutzung.
- Anbau von Leguminosen (z.B. Rotklee) als Untersaat in GPS zur Gründüngung oder Futternutzung.
21.08.2026