Änderungsanträge können noch bis zum 30.09.2026 erstellt werden.
Antragsteller sollten folgende Bereiche prüfen:
- Flächenüberlappungen korrigieren
- Rücknahme von ÖR-Maßnahmen die nicht einzuhalten waren
- Änderung der angebauten Hauptfrucht
- Flächenabgänge
Hinweis Schlaginfoportal
Über das Schlaginfoportal Niedersachsen können landwirtschaftliche Betriebe im Jahresverlauf fortlaufend die Ergebnisse des Area Monitoring Systems (AMS) einsehen. Sollten bei der Auswertung Geometrie- odet Nutzcodeänderungen festgestellt worden sein, werden die betroffenen Flächen sowohl im Schlaginfoportal als auch im ANDI-Programm farblich hervorgehoben. https://sla.niedersachsen.de/agrarfoerderung/schlaginfo/
Dringende Empfehlung: Besonders Betriebe, die die Öko-Regelung 5 (ÖR 5 – Nachweis von mindestend 4 Kennarten auf Grünland) beantragt haben, sollten sich zeitnah und spätestens bis zum 30.09.2026 im Schlaginfoportal oder in ANDI anmelden. Bitte überprüfen Sie den Bearbeitungsstand Ihrer beantragten Flächen sorgfältig, um Unstimmigkeiten rechtzeitig auszuräumen.
24.08.2026