Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen um ein Jahr verlängern

Landwirtschaftsministerium schafft Klarheit für Landwirtinnen und Landwirte

 

Hannover. Landwirtinnen und Landwirte können in der nächsten Antragsphase zur Agrarförderung KLARA (Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt, Regionale Akteurinnen und Akteure) ihre Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), die Ende 2027 auslaufen würden, um ein Jahr bis Ende 2028 verlängern. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz schafft diese Möglichkeit, um den landwirtschaftlichen Betrieben mehr Planungssicherheit zu geben, da es beim Wechsel der EU-Förderperioden häufig zu Verzögerungen beim Neustart kommt, da bis jetzt auch noch viele Rahmenbedingungen zur Förderung offen sind.

Konkret bedeutet das: Im kommenden Jahr können Landwirtinnen und Landwirte für alle AUKM mit dem Verpflichtungsende 31. Dezember 2027 einen Verlängerungsantrag für das Jahr 2028 stellen. Außerdem können sie weitere Flächen bis maximal 50 Prozent des derzeitigen Flächenumfangs der Maßnahme beantragen. Ausgenommen hiervon ist die Fördermaßnahme „Ökologischer Landbau“, hier werden auch in 2027 Erst-, Folge- und Neuanträge für 2028 möglich sein. Mit der einjährigen Verlängerungsoption wird den betroffenen Betrieben die Möglichkeit eröffnet, die bekannten und bewährten Maßnahmen auch im Kalenderjahr 2028 fortzuführen.

Das kommende Jahr ist das letzte Jahr der Förderperiode KLARA. Für eine neue Förderperiode sind die Vorbereitungen bereits angelaufen, jedoch wurden die Rahmenbedingungen und rechtlichen Vorgaben durch die EU-Kommission noch nicht abschließend festgelegt. Da Anträge für die mehrjährigen AUKM immer im Jahr vor der Umsetzung gestellt und bewilligt werden, würde dies bedeuten, dass die neuen AUKM schon im Frühjahr 2027 für eine Umsetzung ab Jahresbeginn 2028 feststehen müssten.

Die dafür erforderlichen Vorbereitungen müssten im dritten Quartal abgeschlossen sein und dies ist auf Grund der nicht abschließenden Rahmenbedingungen nicht möglich.

Anträge können wie gewohnt im Frühjahr 2027 über das Antragsverfahren ANDI des SLA (Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung) gestellt werden.

 

 

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10.09.2026

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz