Wenn die Außenwirtschaft abgeschlossen ist, empfiehlt es sich, sich einigen Bereichen des einzelbetrieblichen Risikomanagements zuzuwenden:
a) Ertragsschadenversicherung – Versicherungsschutz prüfen
Nach den hohen Schäden im Milchviehbereich durch den BTV-Virus ist vielen Betriebsleitern noch mal bewusst geworden, wie wichtig die Ertragsschadenversicherung sein kann. Daher nochmal die dringende Aufforderung an alle Betriebe, die versicherten Tierzahlen und Leistungen zu überprüfen und zu aktualisieren. Einige Versicherer passen derzeit ihre Versicherungsbedingungen an oder sprechen Kündigungen aus.
Bei Änderungen der Versicherungsbedingungen kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Dieses sollte jedoch nur genutzt werden, wenn ein geeignetes Alternativangebot vorliegt. Bei einem Versicherungswechsel sind insbesondere mögliche Wartezeiten zu beachten.
b) Regelmäßige Überprüfung der Elektroanlagen
Es gilt: Landwirte sind für die Sicherheit in ihren Betrieben verantwortlich. Durch Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher werden die elektrischen Anlagen auf landwirtschaftlichen Betrieben zunehmend komplexer und anfälliger für Installationsmängel. Um Brand- und Unfallgefahren frühzeitig zu erkennen, sollten die gesamten elektrischen Anlagen einschließlich der Schutzeinrichtungen regelmäßig durch einen Sachverständigen überprüft werden.
Im Rahmen einer umfassenden technischen Elektroprüfung bewerten Elektro-Sachverständige u. a. Brand- und Unfallgefahren, Umgebungsbedingungen und Schutzmaßnahmen. Ein großer Vorteil: Die Elektroprüfung deckt sowohl die Vorgaben von Berufsgenossenschaft (SVLFG) zum Personenschutz als auch die Anforderungen der einschlägigen Sachversicherer zum Brandschutz ab. SVLFG sowie Brand- und Sachversicherer fordern wiederkehrende Prüfungen in einem Abstand von maximal vier Jahren. Fehlende Prüfungen und Dokumentationen können im Schadensfall zu Leistungskürzungen führen, trotz bestehender Gebäude- und Feuerversicherung. Die Prüfberichte dienen gleichzeitig als Grundlage für notwendige Instandhaltungsmaßnahmen und als Nachweis gegenüber dem Versicherer. Ansprechpartner für die Organisation der Prüfung sind die örtlichen Elektrobetriebe oder der jeweilige Feuerversicherer.
08.10.2026