EU-Soforthilfe für Dünger und Diesel

Die Europäische Kommission stellt Deutschland 60 Millionen Euro zur Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe bereit, die besonders unter den gestiegenen Düngemittel- und Energiepreisen infolge des Nahost-Konflikts leiden.

Die wichtigsten Informationen zur geplanten Sonderhilfe im Überblick:

  • Kein gesonderter Antrag erforderlich.
  • Abwicklung: Berechnung und Auszahlung sollen unbürokratisch über den Sammelantrag 2026 erfolgen
  • 41 förderfähige Kulturen (u.a.Weizen, Gerste, Roggen, Raps, Mais) sowie Grünland
  • förderberechtigt: Konventionell und ökologisch wirtschaftende Betriebe
  • voraussichtliche Förderhöhe: ca. 5 €/ha
  • Auszahlungsfrist: Bis spätestens 28. Februar 2027 gemäß EU-Vorgaben

 

 

02.11.2026

Landberatung im Landkreis Osterholz e.V.