Im Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger wird jedes Jahr zum 01. Januar und zum 01. Juli ein Meldungsabgleich durchgeführt. Dabei wird geprüft, ob die Abgabe- und Aufnahmemeldungen der
organischen Dünger zusammenpassen und korrekt gemeldet wurden. Meldepflichtig sind Betriebe, die > 200 t oder m³ Wirtschaftsdünger pro Jahr abgeben oder aufnehmen. Die Meldung muss
innerhalb von 4 Wochen nach der Lieferung erfolgt sein. Es sind die Meldungen im Programm zu kontrollieren, um ein (unnötiges) Bußgeld zu vermeiden.
19.06.2025