Abgleich Meldeprogramm Wirtschaftsdünger

Im Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger wird jedes Jahr zum 01. Januar und zum 01. Juli ein Meldungsabgleich durchgeführt. Dabei wird geprüft, ob die Abgabe- und Aufnahmemeldungen der
organischen Dünger zusammenpassen und korrekt gemeldet wurden. Meldepflichtig sind Betriebe, die > 200 t oder m³ Wirtschaftsdünger pro Jahr abgeben oder aufnehmen. Die Meldung muss
innerhalb von 4 Wochen nach der Lieferung erfolgt sein. Es sind die Meldungen im Programm zu kontrollieren, um ein (unnötiges) Bußgeld zu vermeiden.

 

 

19.06.2025

Landberatung Vörder-Geest e.V.

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