Die abschließende Fungizidmaßnahme soll den Weizen vor Befall mit Pilzkrankheiten in der Phase der Kornfüllung schützen. Durch die trockenen und eher kühlen Wachstumsbedingungen der letzten Wochen ist der Krankheitsbefall aktuell gering. Anfällige Sorten zeigen in den Nullparzellen ersten Rostbefall, bei starker Stickstoffnachlieferung ist vereinzelt Stängelmehltau zu finden, der Befall mit Septoria konnte sich aufgrund mangelnder Niederschläge nicht auf die oberen Blattetagen ausbreiten.
Eine besondere Bedeutung hat der Schutz der Ähre vor Fusariumpilzen. Diese können Mykotoxine bilden, was im Extremfall dazu führen kann, dass der Weizen weder als Viehfutter noch für die menschliche Ernährung verwendet werden kann. Voraussetzung dafür ist die entsprechende Witterung in der Zeit vom Ende des Ährenschiebens bis zum Ende der Blüte. Herrschen in dieser Phase feucht-warme Bedingungen, besteht Infektionsgefahr. Bei 18-20 ⁰C muss die Pflanze 18-24 Std. nass sein (25 ⁰C: 10-12 Std.), um den verschiedenen Pilzen des Fusariumkomplexes eine Besiedelung der Ähre zu ermöglichen. Neben der Witterung sind Vorfrucht, Bodenbearbeitung und die Anfälligkeit der Sorte Faktoren, die das Befallsgeschehen beeinflussen. Ein hohes Risiko geht von Maisstoppeln aus, die nicht komplett
eingearbeitet werden konnten.
Insektizide im Wintergetreide
Der Druck von Insekten und Pilzen ist dieses Jahr eher gering. Vereinzelt sind erste Getreidehähnchen-und Larven zu finden, jedoch weit unter der Schadschwelle. Auf Flächen, wo regelmäßigen Sattelmücken vorkommen, sollte der Befall mit Gelbschalen kontrolliert werden. Blattläuse sind nur sehr selten zu finden, und die ersten Nützlinge wie Marienkäfer sind bereits zur Stelle. Vor einer Insektizidmaßnahme sollten die Bestände kontrolliert und nur bei überschreiten der Schadschwellen eine Behandlung erfolgen. Eine Gefährdung der Virusübertragung durch die Blattlaus besteht nur bis zum Ende der Ährenschiebens.
– Auszug aus dem Rundschreiben –
22.05.2025