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Änderung der GAP-Regelungen ab 2025

Frühjahr wurden auf EU-Ebene Änderungen zur GAP beschlossen. Die Mitgliedsstaaten wurden daraufhin aufgefordert, die Erleichterungen in nationales Recht zu übertragen.Der Bundestag hat nun ein Gesetztespaket beschlossen.

Zu den wichtigsten Punkten gehören (gültig ab 01.01.2025):
• Einführung der sozialen Konditionalität: Ab dem 01.01.2025 wird der Erhalt der GAP-Gelder an be-stimmte Arbeitsbedingungen (Arbeitsbedingungen/ -sicherheit, Gesundheitsschutz) im Rahmen bestehender Gesetzte (z.B. Arbeitsschutzgesetz) geknüpft. Verstöße werden bei Betrieben künftig auch förderrechtlich sanktioniert.
• Betriebe mit unter 10 ha ldw. Fläche werden nicht mehr sanktioniert oder kontrolliert.
• Wegfall von GLÖZ 8 (Stilllegung):
Bereits beschlossen ist der Wegfall der Pflichtbrache. Ab 2025 ist es nicht mehr erforderlich, zum Erhalt der Fördergelder 4 % unproduktive Flächen bereitzustellen! Dadurch können Brachen wieder in Kultur genommen werden (siehe Hinweise Punkt 1 – Aktuelles!). Alternativ können bis zu 8 % Brache auf die Ökoregelung 1a angerechnet werden.
Deutschland hat am 02.08.2024 einen geänderten GAP-Strategieplan bei der EU eingereicht. Dieser muss innerhalb von 3 Monaten genehmigt werden. Die Pläne des BMEL müssen weiterhin noch in nationale Gesetze „gegossen“ werden. Danach muss der Bundesrat zustimmen. Die wichtigsten geplanten Änderungen sind:
• Änderung bei GLÖZ 7 (Fruchtwechsel):
Zur Einhaltung des Fruchtwechsels gilt künftig:
• Auf Einzelschlag-Ebene: spätestens im dritten Jahr muss auf jeder Fläche eine andere Kultur wie in den beiden Vorjahren stehen.

Beispiel: Im Anbaujahr 2025 werden die Vorjahre 2023 & 2024 mit betrachtet. Eine Kultur (z.B. Mais) darf nur 2 Jahre hintereinander angebaut werden.
•Gesamtbetrieblich: Es muss auf min. 33 % der Ackerfläche ein Wechsel der Hauptkultur erfolgen. Gelingt dies nicht, können alternativ Zwischenfrüchte zwischen zwei gleichen Hauptkulturen an-gebaut werden (z.B. Mais nach Mais), mit entsprechender Codierung im Agrarantrag.
• Mais-Mischkulturen werden ab 2026 zur Hauptfrucht „Mais“ gezählt und dienen nicht mehr dem Fruchtwechsel.
• wichtige Änderungen bei den Ökoregelungen (ÖR):
• ÖR 1a (Brache): die Obergrenze wird von sechs Prozent auf acht Prozent des förderfähigen Ackerlandes erhöht. Die Fördersätze sollen bleiben (bis 1 % 1.300 €/ha, 1-2 % 500 €/ha, 3-8 % 300 €/ha). Bei aktiver Begrünung durch Einsaat soll eine „ökologisch aufgewertete“ Saatgutmi-schung vorgeschrieben werden.
• ÖR 1b (Blühstreifen als Brache): vereinfachte Breitenvorgabe: 5 m Mindestbreite auf der überwiegenden Streifenlänge.
• ÖR 1d (Altgrasbereiche im DGL): Analog zu ÖR 1a sollen bei kleinen Betrieben Altgrasflächen bis 1 ha den vollen Fördersatz erhalten, auch wenn die 6 % Höchstgrenze überschritten wird. Das Altgras soll auch > 2 Jahre auf derselben Stelle stehen dürfen. Mulchen ist ganzjährig untersagt.
• ÖR 2 (vielfältige Fruchtfolge): Mischkulturen von fein- und grobkörnigen Leguminosen werden als unterschiedliche Hauptfruchtarten gezählt. Weiterhin werden Winter- und Sommermischkulturen differenziert. Alle Mischkulturen mit Mais zählen ab 2025 zu der Hauptkultur Mais (wie bei GLÖZ 7).
• ÖR 4 (Extensivierung des gesamtbetrieblichen DGL): Dam- und Rotwild sollen als raufutterfres-sende GV berücksichtigt werden.
• ÖR 6 (Verzicht von PSM): Erweiterung der Förderung bei Verzicht auf PSM auf den Anbau von Hirse, Amaranth, Quinoa und Buchweizen.

• Weitere Änderungen:
• Der Turnus zur Erbringung der Mindesttätigkeit soll für alle Acker-, Grünland- und Dauerkulturflächen auf 2 Jahre erhöht werden.
•Wegfall der Förder-Höchstgrenze von 85 % für Flächen mit Agri-PV.
•Die gekoppelten Direktzahlungen für Mutterkühe, -Schafe und -Ziegen sollen um ca. 5 % erhöht werden.
• Die Tierzahl-Obergrenze durch die sog. Stichtagsregelung bei der Mutterschaf- und Ziegenprämie soll entfallen. Ebenso die Vorgaben zum Mindestalter.
• Neue Ökoregelungen ab 2026: In Planung ist die Förderung der Weidetierhaltung und eine innerbetriebliche Verteilung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität. Einzelheiten sind bislang nicht bekannt.

 

Autor: Landberatung Hameln-Holzminden e.V. & Versuchs- und Beratungsring „Zwischen Deister und Leine“ e.V.

12.08.2024

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