Asbest wirkt sich weiterhin aus
Asbest ist seit über 30 Jahren verboten. Und dennoch steht es weiterhin im Fokus des Arbeitsschutzes, weil es nach wie vor für zahlreiche Erkrankungen und Todesfälle verantwortlich ist. Die Änderungen der Gefahrstoffverordnung beziehen sich unter anderem auch darauf.
Im Dezember 2024 verabschiedeten Bundesregierung und Bundesrat zahlreiche Änderungen der Gefahrstoffverordnung. Sie betreffen hauptsächlich die Arbeit mit krebserzeugenden Stoffen im Allgemeinen und mit Asbest im Speziellen.
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Autor: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
23.01.2025