Die Agrardieselrückvergütung wird ab 01.01.2026 wieder auf 21,48 ct/l angehoben. Diesen Beschluss hat das Bundeskabinett am 24.06.2025 gefasst. Für das aktuell laufende Entlastungsjahr 2025 bleibt es allerdings bei einem Entlastungssatz von 6,44 ct/l. Für das Entlastungsjahr 2024 ist der Satz vom 01.01.-28.02.2024 21,48 ct/l, für den Zeitraum 01.03.-31.12.2024 12,88 ct/l. Die Abgabefrist ist der 31.12.2025. Wenn Sie dabei wie in den Vorjahren Hilfe benötigen, wäre in den Sommermonaten für uns ein guter Zeitpunkt, Ihre Anträge zu bearbeiten.
01.07.2025