Die Agrardieselrückvergütung wird ab 01.01.2026 wieder auf 21,48 ct/l angehoben. Diesen Beschluss hat das Bundeskabinett am 24.06.2025 gefasst. Für das aktuell laufende Entlastungsjahr 2025 bleibt es allerdings bei einem Entlastungssatz von 6,44 ct/l. Für das Entlastungsjahr 2024 ist der Satz vom 01.01.-28.02.2024 21,48 ct/l, für den Zeitraum 01.03.-31.12.2024 12,88 ct/l. Die Abgabefrist ist der 31.12.2025. Wenn Sie dabei wie in den Vorjahren Hilfe benötigen, wäre in den Sommermonaten für uns ein guter Zeitpunkt, Ihre Anträge zu bearbeiten.

 

 

01.07.2025

Landberatung e.V. Fallingbostel