Nach Ablauf des 15. Mai können noch Änderungsanträge gestellt werden. Änderungen/Abgaben bis 31.05.2024:
• Nachmelden einzelner Flächen
• Abgabe von verspäteten Erstanträgen (pro Werktag 1% Verspätungskürzung)
• Öko-Regelungen
Bis zum 30.09.2024 können folgende Punkte richtiggestellt werden:
• GLÖZ 8-Kennzeichnungen (Brache, Zwischenfrucht, Leguminose etc.)
• Angabe Zwischenfruchtanbau 060 für Berechnung des Fruchtwechsels GLÖZ 7 im nächsten Jahr
• Kulturcodeänderungen
• Überlappungen korrigieren
• Flächen aus dem Antrag herausnehmen
Autor: Landberatung Lüneburg e.V.
28.05.2024