In diesem Jahr gab es im Juni einen 2-wöchigen Förderzeitraum für die AFP – Antragstellung. Anschließend wurden dann zunächst nur Anträge mit 13 Rankingpunkten bewilligt. Seit kurzem werden auch Anträge mit 12 Punkten nachbewilligt. Anträge, die nur mit einer technisch umweltsensiblen Maschine „ins Rennen“ gegangen sind, haben nur wenig Rankingpunkte erhalten und sind somit nicht förderfähig gewesen.
Im neuen Jahr startet die Förderperiode wahrscheinlich schon früher, evtl. sogar schon ab Februar oder März 2026. Wer also „zufällig“ Bauprojekte in der Genehmigung hat, oder anderweitige Investitionen plant, sollte kurz die Förderkriterien checken und schauen, ob das AFP-Verfahren passen könnte.
Derzeit gelten die Kriterien aus der Antragstellung 2025, die jeweils zum neuen Antragsverfahren aktualisiert werden.
Kurze Infos zum Verfahren auf der Internetseite der LWK unter: Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP), Webcode: 01032670 (Stand:07.08.2025)
06.01.2026