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AFP 2024

Das Antragsverfahren 2024 beginnt vorraussichtlich am 03.06.2024 und endet am 17.06.2024. In der Agrarinvestitionsförderung (AFP) sind wie bisher nur Vorhaben mit einem Zuschuss von bis zu 40 % förderfähig, wenn diese besondere Anforderungen in den Bereichen Umwelt-, Klima- oder Verbraucherschutz sowie bei Stallbauinvestitionen zusätzlich im Bereich Tierschutz erfüllen. Die Spezifischen Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz (SIUK-Maßnahmen) sind weiterhin Bestandteil des Förderprogramms.

Für Stallbaumaßnahmen gilt bundeseinheitlich, dass der Viehbestand nach Durchführung der Investitionen 2,0 GV/ha selbstbewirtschafteter LF nicht überschreiten darf. Die Berechnung des GVBesatzes hat sich erneut geändert.

Bei Investitionen in Stallplätze ist eine Güllelagerkapazität für mindestens 9 Monate einzuhalten. Nur wenn beim Umbau vorhandener Ställe die Tierzahl im betroffenen Produktionsverfahren um mehr als 20 % reduziert wird, entfällt diese Verpflichtung.
Bei Maßnahmen zum Umwelt- oder Klimaschutz muss eine Verbesserung gegenüber dem Standard um mindestens 20 % durch ein entsprechendes Gutachten belegt werden. Bei Gülle- und Festmistlagern, Fahrsiloanlagen sowie SIUK-Maßnahmen wird dies ohne Nachweis als gegeben angesehen.
Allerdings müssen Wirtschaftsdüngerlagerstätten im Zusammenhang mit einem Stallbau stehen und  dürfen nicht den Investitionsschwerpunkt darstellen.
Der Förderantrag muss in digitaler Form eingereicht werden.

Auf der Seite der LWK lesen Sie mehr.

Autor: Landberatung Land Hadeln e.V.

24.05.2024

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