Agrardieselvergütung 2023

Ab sofort können wieder die Anträge auf Dieselrückvergütung für den Dieselverbrauch im Kalenderjahr 2023 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 30. September 2024.
Aktuell wird über die zukünftige Agrardieselbeihilfe auf Politik- und Verbandsebene stark diskutiert. Für das Jahr 2023 soll demnach die Auszahlung wie bisher in Höhe von 21,48 ct/l Diesel erfolgen.
Die Beantragung kann nur noch online über das Zoll-Portal erfolgen, Papieranträge sind nicht mehr möglich!
Für die online-Antragstellung über das Zoll-Portal ist ein Identitätsnachweis erforderlich, welcher durch ein ELSTER-Zertifikat erfolgen muss. ELSTER ist das online-Portal des Finanzamtes, welches z.B. für die elektronischen Steuererklärung genutzt werden kann.

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Autor: Landberatung Schaumburg e.V.

17.01.2024