Ab sofort können wieder die Anträge auf Dieselrückvergütung für den Dieselverbrauch im Kalenderjahr 2023 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 30. September 2024.
Aktuell wird über die zukünftige Agrardieselbeihilfe auf Politik- und Verbandsebene stark diskutiert. Für das Jahr 2023 soll demnach die Auszahlung wie bisher in Höhe von 21,48 ct/l Diesel erfolgen.
Die Beantragung kann nur noch online über das Zoll-Portal erfolgen, Papieranträge sind nicht mehr möglich!
Für die online-Antragstellung über das Zoll-Portal ist ein Identitätsnachweis erforderlich, welcher durch ein ELSTER-Zertifikat erfolgen muss. ELSTER ist das online-Portal des Finanzamtes, welches z.B. für die elektronischen Steuererklärung genutzt werden kann.
Autor: Landberatung Schaumburg e.V.
17.01.2024