Agrarinvestitionsförderung (AFP) ab 09. März 2026 wieder möglich

Das AFP-Antragsverfahren wird in der Zeit vom 09.03.2026 bis 23.03.2026 durchgeführt.
Voraussetzung für eine Förderung bleibt eine Baugenehmigung. Die Richtlinien haben sich, außer bei der Prosperitätsschwelle, kaum verändert. Die Fördervergabe verläuft wiederum nach einem Punktesystem (Ranking).

Eine positive Eigenkapitalbildung nach Tilgung anhand von 2 bis 3 Buchabschlüssen muss nachgewiesen werden, jedoch kann im Rahmen einer SIUK-Maßnahme (spezielle Investition zum Umwelt- und Klimaschutz wie Mist- und Siloplatte oder Güllebehälter) oder bei kleineren Investitionen (bis 150.000 € förderfähiges Investitionsvolumen) auf diesen Nachweis verzichtet werden. Interessierte können sich hier informieren und ggf. ihren Berater vor Ort kontaktieren.

 

05.03.2026

Stader Beratungsringe e.V.

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