Eine Übersicht über die angebotenen Maßnahmen, Darstellung der Auflagen und Förderbedingungen) finden Sie unter: www.aum.niedersachsen.de (Kurzübersicht über die Auflagen und Förderbedingungen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen)

Die Verpflichtungen, die die einzelnen Programme mit sich bringen, sind z.T. sehr umfangreich. Es ist daher genau zu überlegen, ob man sich hierauf über einen Zeitraum von 4 Jahren einlässt, zumal mit genauen Kontrollen durch die Prüfbehörde zur rechnen ist. Einige Maßnahmen werden nur in bestimmten Gebieten/Gebietskulissen angeboten. In der Regel ist die Führung einer speziellen Schlagkartei (förderspezifische Aufzeichnungen) Pflicht.

Autor: Landberatung Land Hadeln e. V.

27.03.2024