Für das Management der Grünlandbestände sind jetzt Kontrollen durchzuführen, um weitere Maßnahmen, wie Pflanzenschutz oder Neuansaat zu planen. Bitte daran denken, dass zur Grünlanderneuerung mit Umbruch eine Genehmigung erforderlich ist! Hinsichtlich der Futtervorräte von Grassilage, sollte jetzt ein günstiger Zeitpunkt erreicht sein, um Grünland mit ungünstiger Narbenzusammensetzung zu erneuern.
Ergeben sich Lücken im Grünlandbestand sollten 5 bis 15 kg Grassaatgut nachgesät werden. Gerade bei trockengeschädigten Beständen sollte eine Nachsaat erfolgen. Sofern die Gülle injiziert wird, bietet es sich an die Maßnahmen zu kombinieren.
Zur Behandlung von Grünland bei starker Verunkrautung beachten Sie das Pflanzenschutzfaltblatt. Bei breiter Verunkrautung mit Ampfer ist die Behandlung mit 1,5-2 l/ha Waran + 1,5-2,0 l/ha U 46 M eine kostengünstige Möglichkeit. Zum Behandlungszeitpunkt sollte der Ampfer ausreichend Blattmasse haben aber nicht zu fortgeschritten in der Reife sein (volle Rosette, max. 20 % Ampferblütenstängel). Alternativ könnte die Behandlung kleeschonend mit einem Herbizid erfolgen.
Bei Neuansaaten sind zum Schutz der jungen Gräser geringere Aufwandmengen einzusetzen, wie zum Beispiel 0,9 l/ha Waran + 1 l/ha U 46 M oder 1 l/ha Ranger.
Bei allen Maßnahmen auf umweltsensiblem Grünland sind die erhöhten Bekämpfungsschwellen sowie die Anzeige- und Dokumentationspflichten zu beachten.
-aus dem Rundschreiben RS 11 -2024
Autor: Landberatung Rotenburg e.V.
15.08.2024