ANDI aktuell: Flächenänderungen und Dokumentationen – wichtige Fristen 2026

Flächenänderungen können noch sanktionsfrei bis zum 30. September 2026 mit Abgabe eines neuen Datenbegleitscheines vorgenommen werden. Dies betrifft insbesondere Anpassungen im Rahmen des Antragsverfahrens. Relevant sind vor allem Flächen, die sich nachträglich als nicht ganzjährig prämienfähig herausgestellt haben (z. B. durch Baumaßnahmen oder Südlink).

 

Überlappungen:
Überlappungen können ebenfalls bis zum 30. September 2026 zurückgenommen werden. Nicht geklärte Flächen nach Ablauf dieser Frist können zu verzögerten Auszahlungen führen.

 

FANi – landwirtschaftliche Tätigkeit auf Dauergrünland:
Die Aufträge für FANi (Feststellung landwirtschaftlicher Tätigkeit auf Dauergrünland) wurden bereits im August verschickt. Die Frist zur Bearbeitung läuft bis zum 17.11.2026. Fotobelege sollten bis zu diesem Datum eingereicht werden, um Verzögerungen bei den flächenbezogenen Direktzahlungen für die betroffenen Schläge zu vermeiden. Jetzt prüfen, ob noch offene Prüfaufträge vorliegen und ob alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt hochgeladen sind.

 

 

28.09.2026

Landberatung Vörder-Geest e.V.