Am 12.März startet die diesjährige „ANDI-Antragsphase“. Wir stehen Ihnen auch in diesem Jahr in gewohnter Weise für die Antragsstellung zur Verfügung. Die Bearbeitung kann sowohl bei uns im Büro als auch online erfolgen. Die Antragsfrist endet am 15.Mai 2026.
Für die Antragsstellung 2026 sind folgende Punkte zu beachten:
- Die aktuelle InVeKoS-Betriebsnummer (EU-Nummer 03 356 0.. ….) und der entsprechende PIN des Antragsstellers sind hierfür zwingend erforderlich! (Bitte überprüfen Sie im Vorfeld Ihre PIN auf Gültigkeit (z.B. in der Wirtschaftsdüngerdatenbank)).
- Neue Betriebsnummern (z.B. bei Hofübergabe oder Betriebsneugründung) und die entsprechende PIN müssen rechtezeitig vorliegen
Ökoregelung 1a – nicht produktive Flächen auf Ackerland
Die Ökoregelung 1a (freiwillige Stilllegung) wird mit 1.300€ für den ersten Hektar, kann sie sehr gut mit ackerbaulichen Kulturen konkurrieren. Die Auszahlungsstaffelung sieht wie folgt aus:
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- bis zu 1 % bzw. 1 ha: 1.300€/ha
- 1 bis 2 %: 500€/ha
- bis max. 8 %: 300 €/ha
Ökoregelung 4 Extensives Dauergrünlandes im gesamten Betrieb
Voraussetzung für ÖR 4 ist, dass im Kalenderjahr ein durchschnittlicher Viehbestand mind. 0,3 und max. 1,4 RGV/ha eingehalten wird.
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- Rinder 6 Monate – 2 Jahre: 0,6 RGV
- Rinder < 6 Monaten: 0,4 RGV
- Bullen, Kühe und sonstige Rinder > 2 Jahre: 1,0 RGV
Düngemittel, einschließlich Wirtschaftsdünger, dürfen nur in einer Menge ausgebracht werden, die dem Nährstoffanfall von maximal 1,4 RGV je ha DGL entspricht. Da eine RGV 100 kg Stickstoff entspricht, ergibt sich eine maximale Düngemenge von 140 kg N/ha DGL.
Ökoregelung 5 – Kennarten auf Dauergrünland
Auch in diesem Jahr kann auf DGL-Flächen die ÖR5 (vier Kennarten) wieder beantragt werden. In diesem Jahr werden voraussichtlich nur die Flächen auf denen ÖR5 kontrolliert, die im letzten Jahr nicht per FANi App kontrolliert bzw. auf denen nicht die vier Kennarten ermittelt wurden. Zur Be
stimmung der Kennarten sind die Apps PlantNet und Flora Ingocnita zu empfehlen.
Agrarumweltmaßnahmen
In diesem Jahr sind bis auf BV1 (Ökolandbau) keine neuen Agarumweltmaßnahmen zu beantragen. Folgeanträgen können weiterhin gestellt werden. Spricht der Flächenumfang von bereits bewilligten Maßnahmen kann um 50% erhöht werden.
09.03.2026