– Öffentlichkeitsinformation gemäß 12. BImSchV
Laut § 8a 12. BImSchV muss der Betreiber der Öffentlichkeit die Angaben nach Anhang V Teil 1 ständig zugänglich machen.
Hier können Sie Ihrer Pflicht zur Veröffentlichung nachkommen.
Hier finden Sie weitere Informationen.
Sie möchten auch gerne in die Liste aufgenommen werden? Melden Sie sich gerne unter ag@landberatung.de oder rufen Sie uns an unter 05132 851 78 06.
Preis: 39 € zzgl. MwSt. pro Veröffentlichung und Jahr
19.08.2025