Zusätzlich zu der Betriebsprämie können freiwillig, einjährige Ökoregelungen (ÖR) beantragt werden und damit zusätzliche Prämien im Prämienjahr 2025 erzielt werden. Dazu zählen:

Ökoregelung 1: freiwillige Brachen
Nicht umbruchwürdige Brachen oder Randstreifen aufgrund der Vorgaben nach GLÖZ 4 oder nach Fachrecht können ab 1.000 m²-Schlaggröße als freiwillige Brache gemäß
Ökoregelung 1a und evtl. 1b mit den entsprechenden Zusatzprämien beantragt werden.

 

Ökoregelung 2: Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau

60 € je ha förderfähigen Ackerland + LE ohne Brache:

 

Ökoregelung 3: Beibehaltung einer Agroforstbewirtschaftung auf Acker- und Dauergünland:
200 €/ha.

 

Ökoregelung 4: Extensivierung des gesamten Dauergrünlandes im Betrieb: 100 €/ha

 

Ökoregelung 5: Nachweis von Kennarten in einzelnen Dauergrünlandflächen: 225 €/ha

 

Ökoregelung 6: Acker- und Dauerkulturflächen ohne chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel
in bestimmten Zeiträumen, die sich nach Kulturarten unterscheiden: 150 €/ha für Sommergetreide, Ackerbohnen und Mais, 50 €/ha für Grünfutter

 

 

Ökoregelung 7: in Natura 2000-Gebieten: 40 €/ha

 

 

Landberatung Schaumburg e.V.

18.03.2025