Am 14. März beginnt die Antragstellung Agrarförderung und AUKM 2024. Die Anträge müssen bis zum 15. Mai gestellt werden!
Das konkrete Angebot zu den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen 2024 (die angebotenen Fördermaßnahmen) sowie detaillierte fachliche Informationen zu den AUKM finden Sie hier.
Wichtiger Hinweis: Vorbehaltlich der Genehmigung der EU-Kommission wird bei der Erstantragstellung aller AUKM in 2024 (außer bei BV1) eine Verpflichtungsdauer von vier Jahren angeboten (voraussichtliches Ende der Förderperiode KLARA).
Zur Antragstellung 2024 kann unter Vorbehalt der Genehmigung der EU-Kommission einmalig die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) beantragt werden.
Hier lesen Sie den ganzen Artikel
Autor: : ML Niedersachsen
14.03.2024