Der Umgang mit Pflanzenschutzmitteln gehört zum Arbeitsalltag vieler landwirtschaftlicher Betriebe. Hier gilt es Risiken für Gesundheit und Sicherheit so gering wie möglich zu halten.
Um Anwender/-innen vor Arbeitsunfällen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln (PSM) und der Berufskrankheit „Parkinson durch chemische Pflanzenschutzmittel“ zu schützen, ist die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen unerlässlich. Ebenso betroffen sind Arbeitnehmer/-innen, die nachfolgend Arbeiten in behandelten Kulturen durchführen oder sich im Umfeld von Pflanzenschutzmittelanwendungen aufhalten.
In dem Interview „Anwenderschutz bei Pflanzenschutzarbeiten – Jeder Tropfen ist zu viel“ mit Frank Gutheil, dem Bereichsleiter Prävention der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wird die systematische Erarbeitung von Präventionsmaßnahmen nach dem S.T.O.P.-Prinzip hervorgehoben.
S.T.O.P.! – Sind Sie geschützt?
Das S.T.O.P.-Prinzip: Hierarchische Ordnung der Maßnahmen nach Wirksamkeit
Substitution T.O.P.
- Ersatz gefährlicher durch weniger gefährliche Stoffe
- alternative Verfahren
- integrierter Pflanzenschutz (IPS): Kombination verschiedener Pflanzenschutzmaßnahmen zur Bekämpfung von Krankheiten und Schädlingen und Beschränkung des Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel auf ein notwendiges Maß
S.Technische Maßnahmen O.P.
- geschlossene Systeme
- Absaugungen oder Raum-Be- und Entlüftungen
- Schutzkabinen der Kategorie 2 für den Ackerbau
- Kategorie 4 für große Betriebe oder Raumkulturen
- geschlossene Befüllsysteme (CTS)
- Einspülschleusen
- nach Stand der Technik
S.T.Organisatorische Maßnahmen P.
- Einsatz geschulter Sachkundige, sowie deren Fortbildung
- Betriebsanweisungen
- Begehungen
- Wartungspläne für eingesetzte Maschinen und Geräte
- Ablauforganisation: Arbeitszeitregelungen zur Reduzierung der Exposition oder Minimierung wechselseitiger Belastungen
- Planung nachfolgender Kulturarbeiten
S.T.O.Persönliche Maßnahmen
- geeigneter Atemschutz
- Chemikalienschutzhandschuhe
- Schutzanzug
- chemikalienbeständige Schutzstiefel
- richtige PSA nach Einstufung des Gefahrstoffes, der Tätigkeit und Exposition auswählen
- Ausführung der PSA:
(Kleidung: C1/C2 für Standardarbeiten, C3 für Arbeiten mit konzentrierten Mitteln oder Reparaturen; Handschuhe: G2 (Konzentrat), G1 (verdünnt), GR (Nachfolgearbeiten))
Alle Maßnahmen sind entsprechend der jeweiligen betrieblichen Situation im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen und stoff-, arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen anzupassen.
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17.03.2026
Landwirtschafskammer Niedersachsen