Anwenderschutz beim Pflanzenschutz: Prävention wirksam umsetzen

Der Umgang mit Pflanzenschutzmitteln gehört zum Arbeitsalltag vieler landwirtschaftlicher Betriebe. Hier gilt es Risiken für Gesundheit und Sicherheit so gering wie möglich zu halten.

Um Anwender/-innen vor Arbeitsunfällen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln (PSM) und der Berufskrankheit „Parkinson durch chemische Pflanzenschutzmittel“ zu schützen, ist die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen unerlässlich. Ebenso betroffen sind Arbeitnehmer/-innen, die nachfolgend Arbeiten in behandelten Kulturen durchführen oder sich im Umfeld von Pflanzenschutzmittelanwendungen aufhalten.

In dem Interview „Anwenderschutz bei Pflanzenschutzarbeiten – Jeder Tropfen ist zu viel“ mit Frank Gutheil, dem Bereichsleiter Prävention der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wird die systematische Erarbeitung von Präventionsmaßnahmen nach dem S.T.O.P.-Prinzip hervorgehoben.

 

S.T.O.P.! – Sind Sie geschützt?

Das S.T.O.P.-Prinzip: Hierarchische Ordnung der Maßnahmen nach Wirksamkeit

Substitution T.O.P.

  • Ersatz gefährlicher durch weniger gefährliche Stoffe
  • alternative Verfahren
  • integrierter Pflanzenschutz (IPS): Kombination verschiedener Pflanzenschutzmaßnahmen zur Bekämpfung von Krankheiten und Schädlingen und Beschränkung des Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel auf ein notwendiges Maß

S.Technische Maßnahmen O.P.

  • geschlossene Systeme
  • Absaugungen oder Raum-Be- und Entlüftungen
  • Schutzkabinen der Kategorie 2 für den Ackerbau
  • Kategorie 4 für große Betriebe oder Raumkulturen
  • geschlossene Befüllsysteme (CTS)
  • Einspülschleusen
  • nach Stand der Technik

S.T.Organisatorische Maßnahmen P.

  • Einsatz geschulter Sachkundige, sowie deren Fortbildung
  • Betriebsanweisungen
  • Begehungen
  • Wartungspläne für eingesetzte Maschinen und Geräte
  • Ablauforganisation: Arbeitszeitregelungen zur Reduzierung der Exposition oder Minimierung wechselseitiger Belastungen
  • Planung nachfolgender Kulturarbeiten

S.T.O.Persönliche Maßnahmen

  • geeigneter Atemschutz
  • Chemikalienschutzhandschuhe
  • Schutzanzug
  • chemikalienbeständige Schutzstiefel
  • richtige PSA nach Einstufung des Gefahrstoffes, der Tätigkeit und Exposition auswählen
  • Ausführung der PSA:

(Kleidung: C1/C2 für Standardarbeiten, C3 für Arbeiten mit konzentrierten Mitteln oder Reparaturen; Handschuhe: G2 (Konzentrat), G1 (verdünnt), GR (Nachfolgearbeiten))

Alle Maßnahmen sind entsprechend der jeweiligen betrieblichen Situation im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen und stoff-, arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen anzupassen.

 

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17.03.2026

Landwirtschafskammer Niedersachsen

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