Landwirtschaftskammer Niedersachsen: Unkrautvernichter nur auf gärtnerisch genutzten Flächen im Hausgarten erlaubt – Warnung vor Verstoß gegen pflanzenschutzrechtliche Bestimmungen
Hannover/Oldenburg – Wenn das Unkraut wächst, dann nimmt das Jäten von Hand und der Einsatz der Hacke viel Zeit in Anspruch. Da ist der Griff zur Pflanzenschutzspritze und die Anwendung eines Unkrautvernichters verlockend.
Unkrautvernichter dürfen allerdings nur auf landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und gärtnerisch genutzten Flächen eingesetzt werden.
Autor: Landwirtschaftskammer Niedersachsen
15.04.2024