Ausgleich für Glyphosatverbot beantragen

Mit der Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung am 07.09.2021 ist es in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten verboten Glyphosat anzuwenden. Nach den Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) haben betroffene Betriebe einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich.

In den Wasserschutzgebieten sollte sich mit dem zuständigen Wasserschutzgebietszusatzberater abgestimmt werden.

Die Einreichfrist für das Kalenderjahr 2024 läuft am 31. März 2026 ab.
Die Einreichfrist für das Kalenderjahr 2025 läuft am 31. März 2027 ab.

 

Der Ausgleich kann grundsätzlich für den Getreideanbau nach Winterraps oder für Flächen mit Sommerkulturen gestellt werden.

 

– Auszug aus dem Rundschreiben –

 

21.01.2026

Landberatung Hameln-Holzminden e.V. und V.u.B. „Zwischen Deister und Leine“ e.V.

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