Viele betroffene Betriebe haben ihre Ansprüche in den vergangenen Jahren bereits beim zuständigen Wasserversorgungsunternehmen angemeldet. Da die Rechtslage zur Zahlungsverpflichtung weiterhin ungeklärt ist, sind bislang keine Zahlungen erfolgt.
Wichtig: Ansprüche aus dem Jahr 2023 drohen zum 31.12.2026 zu verjähren. Betroffene Betriebe sollten deshalb jetzt tätig werden.
Bitte melden Sie sich bei Ihrem Berater vor Ort und senden Sie Ihre bisherigen Anträge sowie den Schriftverkehr zu.
Zur Sicherung der bestehenden Ansprüche ist insbesondere darauf zu achten, rechtzeitig einen Verjährungsverzicht beim zuständigen Wasserversorgungsunternehmen anzufordern.
Auch für das Jahr 2025 kann wieder ein Antrag auf Ausgleich gestellt werden. Dieser muss bis spätestens 31.03.2027 beim zuständigen Wasserversorgungsunternehmen eingereicht werden.
31.08.2026