Ausgleich für Glyphosatverbot in Wasserschutzgebieten kann für das Jahr 2023 bis 31.03.2025 beantragt werden. Der Ausgleich kann z.B. für den Getreideanbau nach Winterraps oder für Flächen mit Sommerkulturen in Betracht kommen. Die LWK Niedersachsen hat auf der Homepage (www.lwk-niedersachsen.de, Webcode 01042432) dazu Informationen und Berechnungen bereitgestellt. Bitte Rücksprache mit der zuständigen Wasserschutzgebietsberatung halten.
24.03.2025