Am 31.03.2026 endet die Frist für die ENNI-Meldung zum Düngejahr 2025. Alle meldepflichtigen Betriebe in Niedersachsen (nahezu alle landwirtschaftlichen Betriebe mit LF) müssen bis zu dieser Frist die Düngebedarfsermittlung, Düngedokumentation und die Berechnung der betrieblichen N-Obergrenze (170 N) im Portal ENNi melden.
Außerdem müssen die Anträge auf Ausgleichszahlung für Gewässerrandstreifen (Regelung durch den Niedersächsischen Weg) für das Jahr 2024 bis 31.03.2026 bei der zuständigen Bewilligungsstelle (LWK) eingegangen sein, damit für das Jahr 2024 der wirtschaftliche Nachteil durch die Bewirtschaftungseinschränkungen ausgeglichen werden kann. Der Gewässerrandstreifen muss dazu in aktiver Bewirtschaftung sein (keine Brache). Die
Ausgleichszahlung liegt je nach Nutzungsart (Acker/Grünland) und Gewässerordnung bei 649 – 784 €/ha.
Hier finden Sie weitere Information von der LWK: Abgabe Antrag auf Gewässerrandstreifen für 2024 bis 31.03.2026 möglich
Wenn Sie Hilfe bei der Antragsstellung benötigen, melden Sie sich bitte bei Ihrem Berater vor Ort.
26.02.2026