Ausgleichszahlung Gewässerrandstreifen

Die Ausgleichszahlung für Bewirtschaftungseinschränkungen an Randstreifen kann rückwirkend für das Jahr 2024 noch bis zum 31.03.2026 gestellt werden. Für 2025 ist Fristende voraussichtlich 2027. Es können auch Anträge für beide Jahre zeitgleich bei der Bewilligungsstelle eingereicht werden.
Der Ausgleich beträgt:

Eine Ausgleichszahlung ist nur möglich, wenn der Randstreifen landwirtschaftlich aktiv bewirtschaftet wurde (nicht bei Brachen). Der erste Meter wird nicht ausgeglichen.

 

Wenn Sie Hilfe bei der Antragsstellung benötigen, melden Sie sich bitte bei Ihrem Berater vor Ort.

 

 

20.08.2025

LUB Zeven e. V.

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