Die Ausgleichszahlung für Bewirtschaftungseinschränkungen an Randstreifen kann rückwirkend für das Jahr 2023 noch bis zum 31.03.2025 gestellt werden. Für 2024 ist Fristende voraussichtlich der 31.03.2026. Es können auch Anträge für beide Jahre zeitgleich bei der Bewilligungsstelle eingereicht werden. Der Ausgleich beträgt:
Eine Ausgleichszahlung ist nur möglich, wenn der Randstreifen landwirtschaftlich aktiv bewirtschaftet wurde. Die Ausgleichszahlung kann insbesondere für Betriebe mit wesentlichen Flächen an Gewässern 2. Ordnung interessant sein. Sprechen Sie und bei Bedarf gerne an. Der zeitliche Aufwand Ihrerseits hält sich für den Antrag in Grenzen.
Landwirtschaftliche Unternehmensberatung Zeven e.V.
10.03.2025