Ausgleichszahlungen auf Gewässerrandstreifen

Im Rahmen der Vereinbarungen des Niedersächsischen Weges wurden Bewirtschaftungseinschränkungen auf Gewässerrandstreifen festgelegt. Zum Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile besteht ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen.

 

Die Breite der Streifen beträgt:

  • 10 m an Gewässern erster Ordnung
  •  5 m an Gewässern zweiter Ordnung
  •  3 m an Gewässern dritter Ordnung.

Auf diesen Streifen ist die Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln untersagt. Es kann entweder eine Kultur angebaut oder eine Brachfläche angelegt werden. Es ist keine Mindestfläche erforderlich.

 

Die Höhe der Ausgleichszahlung beträgt:

 

 

 

 

 

 

Antragstellung wird digital

Bisher konnten Anträge nur in Papierform gestellt werden. Die Suche in verschiedenen Kartenservern und die Übertragung der notwendigen Daten in den Antrag war mühsam und zeitaufwendig. Mit DigiGRaS steht nun eine Anwendung zur Verfügung, die die ANDI-Daten und alle notwendigen Informationen zusammenführt. Im Programm müssen nur noch Linien entlang der Gewässer gezeichnet werden. Das Programm verarbeitet die Geodaten und berechnet die Größe der Ausgleichsfläche. Der fertiggestellte Antrag mit allen notwendigen Anlagen kann per Mail an die Bewilligungsstelle gesendet werden.

Für die Folgejahre kann der Antrag schnell und einfach übernommen werden. Nur Flächenveränderungen müssen noch berücksichtigt werden.

Informationen zu den Ausgleichszahlungen finden Sie unter Webcode 01040376 oder Ausgleichszahlungen auf Gewässerrandstreifen in Niedersachsen.

Ein ausführliche Erklärung des Programmes und ein Video finden Sie unter Webcode 01044629 oder DigiGRaS – der einfache Weg zum Antrag für Gewässerrandstreifen.

 

Den gesamten Artikel lesen Sie hier.

 

 

02.12.2025

Landwirtschaftskammer Niedersachsen

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