Wer stark von Abstandsauflagen an Gewässern betroffen ist, kann folgende Ausgleichszahlungen beantragen:

  Gewässer 1. Ordnung Gewässer 2. Ordnung Gewässer 3. Ordnung
Ackerland 715 €/ha 732 €/ha 784 €/ha
Grünland 649 €/ha 673 €/ha 743 €/ha

Mit Mitteilung vom 07.07.2023 wurde das Notifizierungsverfahren durch die Europäische Kommission für die Ausgleichszahlungen auf Gewässerrandstreifen in Niedersachsen abgeschlossen.

Eine starke Betroffenheit und lohnende Antragstellung für Ausgleichzahlung fängt unserer Meinung ab etwa 1 ha Ausgleichszahlung an, das entspricht 5 km Grabenlänge an Gewässern 3. Ordnung (10.000 m²/2 m = 5.000 m). Brachen sind ausgenommen und nicht förderfähig.

Für das Jahr 2023 können bis zum 31.03.2025 Anträge abgegeben werden. Die Frist für 2024 ist voraussichtlich der 31.03.2026. Die Antragsunterlagen sind unter Webcode 01040376 zu finden. Gerne sind wir bei der Antragsstellung behilflich.

Die Auszahlungen für Anträge für das Bewirtschaftungsjahr 2023 sind in den letzten Wochen bereits erfolgt. Beachten Sie bitte den Geldeingang. Die Ausgleichszahlung ist teilweise eine De-minimis-Beihilfe! Bitte bewahren Sie sich den Auszahlungsbescheid gut und wiederfindbar auf, damit Sie bei zukünftigen De-minimis-Beihilfen darauf zugreifen können.

Autor: Landberatung e. V. Fallingbostel

26.09.2024