Ausgleichszahlungen Erweiterter Erschwernisausgleich (EEA 4) bis 30.09.25 zu beantragen

Betriebe, die Dauergrünlandflächen in Landschaftsschutzgebieten bewirtschaften, die in einem FFH-Gebiet oder Vogelschutzgebiet liegen (Natura 2000), dürfen seit 2021 keine Pflanzenschutzmittel einsetzen. Das ist eine Regelung, die im Rahmen des Niedersächsischen Weges vereinbart worden ist und viele Bewirtschafter sicher noch nicht erreicht hat. Für die Bewirtschaftungserschwernis kann nun ein Antrag auf finanziellen Ausgleich gestellt werden, und zwar rückwirkend bis 2021. Sie wird mit 3 Punkten bewertet, jeder Punkt entspricht 13 €, also 39 €/ha
und Jahr. Für einen Betrieb mit 15 ha betroffener Fläche können folglich für die Jahre 2021 bis 2025 insgesamt 2925 € Entschädigung beantragt werden (15ha*39€/ha *5 Jahre). Naturschutzflächen sind davon ausgeschlossen, weil sie über den „normalen“ Erschwernisausgleich zu beantragen sind. Flächen im Eigentum der Öffentlichen Hand sind ebenfalls nicht förderfähig. Es muss für jedes Jahr (2021-2024) ein Extra-Antrag gestellt werden, für das Jahr 2025 erfolgt die Antragstellung über einen Änderungsantrag in ANDI. Die Antragsfrist ist der 30.09.2025. Die Antragsformulare finden Sie hier. Die Anträge müssen per Fax oder im Original per Post an die Bewilligungsstelle geschickt werden. Weitere Infos zum Unkrautmanagement auf Grünland unter webcode 01040297.

In der folgenden Karte sieht man die potenziellen Antragsflächen. Die rot ausgefüllten Flächen sind Naturschutz und können nicht beantragt werden, die braun schraffierten Flächen sind FFH Gebiet, die grün schraffierten sind Vogelschutzgebiet. Die Flächen im FFH Böhmetal sind i.d.R. nur Landschaftsschutz und daher im EEA 4 „förderfähig. Im FFH Aller-Leine-Tal wird es aufgrund der Außer-Kraftsetzung der aktuellen Schutzgebietsverordnung etwas knifflig, da sich mit dem kürzlich verworfenen Schutzgebiet die Naturschutzflächen unklar verschieben.

 

04.09.2025

Landberatung e.V. Fallingbostel

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