Die Auszahlung der Direktzahlung, der Gelder für die beantragten Ökoregelungen sowie die Prämien für Mutterkühe, Schafe und Ziegen sind für den 23.12.2025 geplant. Je nach Kreditinstitut kann es einige Tage dauern, bis die Beträge auf Ihrem Konto gutgeschrieben sind. Im Anschluss werden die Bewilligungsbescheide versandt.
Der Betrag für die Einkommensgrundstützung wurde auf 152,44 € festgelegt.
Die weiteren Prämienkomponenten setzen sich wie folgt zusammen:
- Umverteilungseinkommensstützung: 0-40 ha: 68,05 €/ha, 41-60 ha: 40,83 €/ha
- Junglandwirte-Einkommensstützung: 120,64 €/ha
- Zahlung für Mutterkühe: 89,37 €/Tier
- Zahlung für Mutterschafe und -ziegen: 36,14 €/Tier
In welcher Höhe die Ökoregelungen beantragt worden sind und damit ggf. eine Anpassung nach oben bei nicht vollständiger Ausschöpfung erfolgen könnte, ist noch unklar. Dies war in 2024 der Fall.
Kontrollieren Sie genauesten Ihren Auszahlungsbescheid!
Dabei ist besonders auf Folgendes zu achten:
- Überprüfen Sie die gemeldete Fläche mit der festgestellten Fläche. Größere Flächenabweichungen sind zu kontrollieren.
- Vergleichen Sie die gemeldete Kultur mit dem festgestellten Nutzungscode im Bewilligungsbescheid.
- Achten Sie darauf, dass Ackerflächen (vor allem Ackergras- oder Bracheflächen) keinen Dauergrünlandstatus erhalten haben.
- Überprüfen Sie die Anlage zu den Konditionalitätsverstößen – liegt ein Verstoß vor?
- Liegen Verstöße in Bezug auf den Fruchtwechsel oder der Mindesttätigkeit vor?
- Ist die Ökoregelung 5 (4 Kennarten) korrekt ausgezahlt worden?
Falls Unstimmigkeiten auftreten sollten, nehmen Sie zeitnah Kontakt zu Ihrem Berater vor Ort auf. Ein Widerspruch kann innerhalb von einem Monat nach Zustellung des Bescheides erfolgen.
Hier lesen Sie den gesamten Artikel der LWK Niedersachsen.
17.12.2025
Landwirtschaftskammer Niedersachsen