Wie können Landwirte vom Bau-Turbo der Bundesregierung profitieren?

Mit dem sogenannten „Bau-Turbo“ will die Bundesregierung den Wohnungsbau in Deutschland massiv beschleunigen. Der neue § 246e Baugesetzbuch (BauGB) eröffnet dabei erhebliche Chancen – auch für landwirtschaftliche Betriebe. Die geplante Gesetzesänderung wird aktuell als kleine Revolution im Baurecht diskutiert.

Was bedeutet der Bau-Turbo konkret?
Künftig soll es bis Ende 2030 möglich sein, im unbeplanten Innenbereich und sogar im angrenzenden Außenbereich Wohnraum zu schaffen – ohne vorher einen Bebauungsplan aufstellen zu müssen. Für Landwirte bedeutet das: Grundstücke, die bislang nicht oder nur schwer bebaubar waren, könnten nun zur Wohnnutzung zugelassen werden – schneller und mit deutlich weniger Bürokratie.

Die Praxis sieht so aus: Ein Bauantrag kann direkt beim Landkreis gestellt werden. Die Gemeinde muss dem Vorhaben zustimmen, hat aber nur zwei Monate Zeit, ihre Entscheidung zu treffen. Die neue Regelung verkürzt die durchschnittliche Planungsdauer somit drastisch – von bisher fünf Jahren auf wenige Wochen.

Wichtige Neuerung: Keine Wohnraumknappheit nötig
Eine wesentliche Änderung besteht darin, dass Wohnraummangel in der Gemeinde keine Voraussetzung für die Anwendung der neuen Regelung ist. Das bedeutet: Auch in ländlichen Regionen ohne offensichtlichen Wohnraummangel kann diese Sonderregelung genutzt werden.

Welche Chancen ergeben sich für Landwirte konkret?
1. Erweiterung bestehender Wohnnutzungen:
o Aufstockungen und Etagenanbauten werden vereinfacht.
o Auch ein Mehrfamilienhaus neben einem Einfamilienhaus kann künftig zulässig sein.
2. Nutzung unbebauter Flächen im Innen- und Außenbereich:
o Flächen im angrenzenden Außenbereich, die bislang ungenutzt blieben, können mit Wohnnutzung entwickelt werden – sofern die Gemeinde zustimmt.
3. Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude im Dorf:
o Umnutzungen früherer Wirtschaftsgebäude im Innenbereich (z. B. Scheunen, Stallungen) sollen deutlich einfacher möglich sein.
o Die Diskussion läuft bereits, ob künftig nicht nur zwei, sondern vier Wohneinheiten in solchen Bestandsgebäuden zulässig sind.
4. Steuerliche Vorteile nutzen:
o Der Bau-Turbo wird ergänzt durch die Möglichkeit der degressiven Sonderabschreibung für energieeffizienten Mietwohnungsbau – ein zusätzlicher Anreiz für Investitionen.

Welche Risiken bestehen für landwirtschaftliche Betriebe?
Mit der Chance auf mehr Wohnbebauung wächst auch die Gefahr des heranrückenden Wohnraums an landwirtschaftlich genutzte Flächen. Das bedeutet mögliche Nutzungskonflikte, z. B. durch Geruchs- oder Lärmbelästigung. Daher ist es wichtig, frühzeitig mit der Gemeinde in den Dialog zu treten, um die eigenen Interessen zu platzieren und Zersiedelung entgegenzuwirken.

Unsere Empfehlung:
– Nutzen Sie frühzeitig die Gelegenheit mit ihrer Gemeinde zu sprechen, wenn Sie Erweiterungen planen oder ungenutzte Flächen verfügbar sind.
– Prüfen Sie, ob sich ehemalige Wirtschaftsgebäude zur Wohnnutzung eignen.
– Nutzen Sie ggf. steuerliche Vorteile, wie die Sonderabschreibung für den Neubau von Mietwohnungen.
– Haben Sie ein Auge auf die Entwicklungen vor Ort – auch in Bezug auf Wohnbebauung in unmittelbarer Nachbarschaft zum Betrieb.

Fazit:
Der Bau-Turbo bringt Dynamik in die Flächenentwicklung und kann für Landwirte zur echten Chance werden – sei es durch neue Einnahmequellen, eine bessere Ausnutzung des Hofraums oder neue Perspektiven für den Generationswechsel. Gleichzeitig bleibt der Schutz landwirtschaftlicher Flächen und die Vermeidung von Nutzungskonflikten ein wichtiges Thema.

Autor: LU Harburg e.V.

07.08.2025