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Befristete Ausnahme für überbreite Erntemaschinen

Bedingt durch ergiebige Niederschläge der zurückliegenden Wochen sind viele landwirtschaftliche Flächen nur schwer befahrbar. Bei der bevorstehenden beziehungsweise laufenden Hackfruchternte (Mais, Kartoffeln, Rüben) spitzt sich in einigen Regionen Niedersachsens die Situation zu. Auf Basis eines Erlasses des Verkehrsministeriums dürfen daher auf Antrag beim örtlichen Straßenverkehrsamt auch Erntemaschinen mit einer Breite von mehr als 3,50 Meter auf der Straße fahren.

Lesen Sie weiter auf der Seite der LWK Niedersachsen, Webcode: 01043476

18.06.2024

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